Therapieangebote

 

weitere Behandlungsangebote

 

Schwerpunktbegleitung während

  • Kinderwunsch, Schwangerschaft & Stillzeit
  • Behandlung von Säuglingen, Kindern, Jugendlichen
  • Wechseljahren
  • Lebensumbrüchen
  • Sterbe-/Trauerprozessen

 


Mehr zum Verständis meiner Arbeit finden Sie hier

 

Wenn Sie zu mir kommen…

… bitte nehmen Sie sich Zeit! Am Beginn einer erfolgreichen Behandlung steht ein ausführliches Gespräch, welches bei Beschwerden mit chronischem Hintergrund und je nach gewünschter Behandlungsform durchaus zwei Stunden dauern kann. Ich sammele alle Informationen, mit dem Ziel ein Gesamtbild zu erhalten, wodurch ich das geeignete Mittel und die geeignetste Therapie herausfinden kann.

Wie besprechen alle Aspekte der vorliegenden Erkrankung, ihre Symptome und Begleiterscheinungen, die Vorgeschichte, ggf. Ernährungsgewohnheiten und emotionale Aspekte, Schwangerschaftsverlauf, Impfungen u. v. m. Alle diese Informationen fließen in die Wahl der individuell passenden Arznei/ Therapie ein. Alles was Sie mir erzählen ist wichtig!

Gegebenenfalls ist auch eine körperliche Untersuchung notwendig.
Bringen Sie zur Erstanamnese bitte ärztliche Vorberichte, Laborbefunde, Angaben zu Operationen, Verletzungen, Impfungen und eine Liste der von Ihnen eingenommenen Medikamente mit.

 

Terminvereinbarung, Hausbesuche

Meine Naturheilpraxis ist eine Einbestellpraxis. Damit ich mich Ihnen mit voller Aufmerksamkeit widmen kann, bitte ich Sie um eine vorherige Terminvereinbarung, gerne auch zu Hausbesuchen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie um rechtzeitige Absage.

 

Hier finden Sie die Honorarinformation der Naturheilpraxis.

Sowohl für die Kurse, als auch für die Behandlungen können Sie Geschenkgutscheine erhalten.

Hinweis:

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch  ihrer Behandlungskosten ganz oder in Teilen gegenüber ihrer Versicherung haben.

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten daher grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Grundsätzlich können wir eine sozialverträgliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden. Bitte sprechen Sie mich an!